Keine Weinblogs mehr in Frankreich?
Das Weingut Lisson berichtet, dass gestern eine Änderung des “Loi Evin” von 1991, welches sich gegen den Missbrauch von Tabak und Alkohol wendet, für den Bereich Internet abgeschmettert wurde. Somit schwebt das “Damosklesschwert eines generellen Verbots von Werbung für Wein [weiterhin] über der Weinblogwelt in Frankreich“. Das Gesetz sieht vor, dass jede Werbung für alkoholische Getränke (mit Ausnahme von geschäftlichen Rundschreiben, die sich an Personen richten, die gewerblich handeln) einen Warnhinweis enthalten muss, der besagt, dass der Missbrauch von Alkohol gesundheitsschädlich ist. Da nach der missglückten Änderung weiterhin nur die schriftliche Presse und die Rundfunkanstalten Ausnahme-Regelungen bei “Alkohol”-Themen erhalten, könnte vielleicht in Zukunft ein “Pop-Up”-Fenster in französischen Winzerblogs mit Warnhinweisen zur Pflicht werden…
Weitere Infos beim Weingut-Lisson
